Luftbildauswertung

In der Kampfmittelbeseitigung werden bei der Luftbildauswertung meist anhand stereoskopischer Detailanalysen Gefährdungsabschätzungen vorgenom-men, Kriegsschäden festgestellt, Belastungskarten erstellt und es wird auch ganz konkret nach Hinweisen auf Blindgänger gesucht, denen dann gezielt am Boden nachgegangen werden kann.

 

(Abb.: Luftbild einer Befliegung nach einem allierten Bombenangriff auf eine deutsche Stadt. Deutlich sind zahlreiche Bombentrichter zu sehen.)

 

 

Für verbindliche "Freigaben" sind Luftbilder alleine in der Regel aber nicht geeignet!

 

Diese Maßgabe gilt meist auch dann, wenn im Luftbild keine Blindgängerverdachtspunkte und ggf. sogar überhaupt keine Bombardierungen oder Kriegshandlungen erkennbar sind!

 

Luftbilder - auch bei multitemporaler Auswertung! - sind letztlich immer Momentaufnahmen der jeweiligen  Befliegungszeitpunkte. Zudem können Sichteinschränkungen durch Wolken, Nebel, Rauch, Bebauung, Vegetation oder Schattenwurf vorhanden sein. Ggf. sind event. Blindgängerhinweise wegen der Bodenverhältnisse, weiterer Kriegshandlungen (z.B. Schutt oder spätere Explosionen) oder bewußter Verfüllung und Schadensbeseitigung schlicht auch nicht oder nicht mehr erkennbar. Voraussetzungen für eine Auswertung sind außerdem das Vorhandensein von Luftbildern und deren (bei anstehenden Baumaßnahmen auch rechtzeitige!) Verfügbarkeit. Nicht jede Bombardierung oder jeder Einzelbombenabwurf (spez. Notabwürfe), jeder Tieffliegerangriff und Artilleriebeschuß ist dokumentiert (insbesondere fotografisch). Zudem besteht die Möglichkeit von Vergrabungen (ggf. "wild" und sogar in der Nachkriegszeit) und der Gefahr einer Gefährdung durch keinesfalls zu unterschätzende (!) Klein- und Infanteriemunition.

Häufig endet die gutachterliche Luftbildauswertung daher selbst beim Fehlen von konkreten Hinweisen mit dem ausdrücklichen Ausschluß einer Verwendung als Freigabe und der Empfehlung, ergänzend eine Fachfirma nach § 7 SprengG für Beratung und ggf. notwendige Maßnahmen zuzuziehen.

 

So werden zum Zwecke einer "Baufreigabe" an Erdbauer und Spezialtiefbau-Firmen allermeistens praktische Maßnahmen am Boden vor Ort durch EUGEO notwendig. Die Durchführung der Kampfmittelsondierung und ggf. Kampfmittelräumung ist hierbei dann nicht zwingend an das Vorhandensein einer Luftbildauswertung gebunden. Dies gilt insbesonders deshalb, weil aus grundsätzlichen Sicherheitserwägungen weder die Maßnahmen, noch etwa deren "Genauigkeit" von den letztlich "unsicheren" Ergebnissen einer reinen Luftbildauswertung abhängig gemacht wird.