Erschütterungs- und Lärmmessungen

 

Erschütterungen und Lärm verursachen ggf. schädliche Umwelteinwirkungen. Dies beginnt mit oft äußerst subjektiver Belästigung und kann bis zu objektiven Gesundheits- und Bauwerksschäden führen.

 

Gesetzliche Schutzregelungen beinhaltet in  Deutschland u.a. das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Zusätzlich greifen ggf. einschlägige Normen. Darin sind Anhalts-, Richt- und Grenzwerte festgeschrieben.

 

Eine Überprüfung und Beurteilung tatsächlicher Immissionen oder Überwachung der Emissionen sowie ggf. entsprechender behördlicher Auflagen kann nur über quantifizierende Messungen erfolgen. Solche erfolgen als Eigen- oder Fremdüberwachungen.

Baustellen, Steinbruch

Baumaschinen (insbeson-dere schwere Rammen, Großbohrgeräte und Ver-dichtungsgeräte) sowie Sprengungen auf Baustel-len und in Steinbrüchen sind oft die scheinbar naheliegendsten Verursa-cher von Erschütterungen und Schall. Eine Beurteilung erfolgt meist nach den Anhaltswerten der DIN 4150, Erschütterungen im Bauwesen (Teil 2: Einwirkung auf Menschen in Gebäuden; Teil 3: Einwirkung auf bauliche Anlagen).

straßen-/ Schienenverkehr

Auch Straßen- und Schie-nenverkehr verursachen Lärm und Erschütterun-gen. Neben den davon ausgehenden Belästigun-gen können diese ggf. auch schädliche Wirkun-gen auf angrenzende Gebäude beinhalten.

Industrie, Militär

Maschinen und Anlagen (bspw. Brecher, Mühlen, Stanzen, Kälteaggregate, Blockheizkraftwerke) sowie Truppenübungs-plätze können ebenfalls Quelle massiver Emissio-nen sein.



Am Anfang unserer Tätigkeit in diesem Bereich standen u.a. Sprengerschüt-terungsmessungen in Steinbrüchen in Zusammenhang mit einer Promotion. Daraus erwuchsen Kontakte zu Erschütterungsmeßgeräte-Herstellern, die in den 90-ern schieß-lich in der Mitentwicklung von Seismographen, deren Anpassung an den deutschen, res-pektive europäischen Markt und schlußendlich auch dem Handel/Vertrieb mit diesen Meßgeräten mündete. Mehr ›